Gemeinderatssitzung
vom Mittwoch,
den 17. Dezember 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des
Gemeinderates.
Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche
Objektivität bemüht.
I. Öffentliche
GR-Sitzung:
Beginn:
19.00 Uhr
Zu dieser GR-Sitzung war der Gemeinderat Siegfried Sirtl
aus gesundheitlichen, und die Gemeinderäte
Alexander Hecht und Josef Franz aus beruflichen Gründen entschuldigt.
1. Wasserversorgung Pullenreuth
(Quellnutzung);
Hier:
Neuvertragsregelung mit den Bayerischen Staatsforsten
Sachverhalt:
Die Wasserversorgung ist
eine kommunale Pflichtaufgabe. Daher ist die
Neufassung der Verträge mit den Bayerischen
Staatsforsten unabweisbar.
Die neu zu
fassenden Verträge als auch die darin enthaltenen Ausgleichszahlungen/Entschädigungen
entsprechen den Musterverträgen, wie sie zwischen dem Bayerischen Gemeindetag
und den Bayerischen Staatsforsten ausgehandelt wurden.
Die Wasserversorgungsanlagen (Quellen und
Ableitung) der Gemeinde Pullenreuth befinden sich
alle auf Grundstücken der Bayerischen Staatsforsten.
Die bisherigen Verträge stammen aus dem Jahr
1980/1981 bzw. aus dem Jahr 2004/2005. Die Quellen (insbesondere die
Schwarzloh- und die Nasslohquelle) wurden im Quellbereich abgeholzt und, oder
grundlegend saniert (Schwarzlohquelle).
Eine Neuvertragsregelung wurde deshalb für
die Nassloh-, Fuchsloh- und
auch für die Schindelschlagquelle nötig. In den Neuverträgen ist auch ein
offizielles Wegebenutzungsrecht für die Staatsforstwege enthalten.
Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wie
sich die jetzigen Neuregelungen gegenüber der bis jetzt bestehenden Altverträge
auf die Gemeinde Pullenreuth auswirkt.
Nasslohquelle:
Für diese Quelle musste an die Bayerische Sataatsforsten bisher einmalig 2.647,88 € bezahlt werden.
Da nun im Zuge der Sanierung der Quellbereich abgeholzt werden musste, muss
diese Holzfreistellung den Bayerischen Staatsforsten einmalig mit einer Summe
von 5.425,- € entschädigt werden.
Weitere laufende Kosten fallen für die
Nasslohquelle nicht an.
Fuchslohquelle:
Für diese Quelle musste bisher jährlich ein
Entgelt von 100,- € an die Bayerische
Staatsforsten bezahlt werden. Für die im Jahr 2010 erfolgte
Holzfreistellung des
Quellbereichs muss nun einmalig die Summe
von 4.278 € an die Bayerische
Staatsforsten bezahlt werden.
Des Weiteren muss für diese Quelle künftig
ein Jahresentgelt von 319,40 €
(0,20 €/m² x 1597 m²) bezahlt werden.
Rückwirkend für die Jahre 2010 – 2014 wird hierfür
insgesamt 1597 €, abzgl. bereits
entrichteter Zahlungen von 5 x 100
€/jährlich fällig.
Dies entspricht für die Jahre 2010 – 2014 somit
zusätzlich, einmalig 1.097,- €
Schwarzlohquelle:
Für diese Quelle wurde seinerzeit eine
einmalige Ablösesumme bezahlt. Es war
keine weitere Zahlung notwendig.
Diese Quelle musste ebenso wie die
Fuchslohquelle im Jahr 2010 im Quellbereich
Holzfrei gestellt werden. Die dafür
errechnete Entschädigung ist im o. g. Betrag von
4.278.- € (Erklärung Fuchslohquelle)
bereits enthalten.
Des Weiteren muss für diese Quelle künftig
ein Jahresentgelt von 636,20 €
(0,20 €/m² x 3181m²) bezahlt werden.
Rückwirkend für die Jahre 2010 – 2014 wird
hierfür nun zusätzlich, einmalig
3.181,- € fällig.
Schindelschlagquelle:
Für diese Quelle wurde bisher ein einmalig
der Betrag von 83,60 € bezahlt.
Jährlich wurde ein Entgelt von 617,07 €
bezahlt.
Künftig muss nun ein Jahresentgelt von 649,80
€
(0,07 €/m² x 3580 m²) + (0,20 €/m² x
1996m²) bezahlt werden.
Der neu zu
entrichtenden jährliche Entschädigungssatz von insg. 1.605,40 €
(für alle o.G.
Quellen insgesamt) wird im Haushalt 2015 berücksichtigt. Die Einmalzahlungen
von zusammen 9.703,- € (für alle o.G. Quellen insgesamt) können über
vorhandene Haushaltsreste in Zusammenhang mit den Quellsanierungen gedeckt
werden.
Zusammenfassende Beurteilung der
Verwaltung:
Die Zusammenarbeit mit den Bayerischen
Staatsforsten, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Revierleiter
verläuft bisher sehr kooperativ. Bei der Sanierung der Schwarzlohquelle wurden
von Seiten des Bayerischen Staatsforstes alle Wünsche und Anträge anstandslos
erfüllt. Im Hinblick dessen, dass die restlichen Quellen (insbesondere die Hochwaldquellen
I – V) im Ganzen saniert werden müssen,
sollte der Gemeinderat Pullenreuth den
Neuvertragsregelungen zustimmen, damit auch weiterhin eine kooperative
Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsforsten gewährleistet ist.
Die Verträge betreffend die Hochwaldquellen
müssen nach deren Fertigstellung
ebenfalls neu gefasst werden gefasst.
Beschluss: 10:0 Die GR Siegfried Sirtl, Alexander Hecht und
Franz Josef fehlen
entschuldigt.
Der Gemeinderat Pullenreuth stimmt den Verträgen (gem. Anlage I – III der
vorliegenden Sitzungsvorlage) vollinhaltlich zu. Der amtierende Bürgermeister wird
ermächtigt mit den Bayerischen Staatsforsten die Neuverträge abzuschließen.
2. Eingabe der Nachbarschaftshilfe Pullenreuth
vom 03.09.2014
Hier: Nutzung
des Dachgeschosses im Radlertreff.
Sachverhalt:
Es wurde hier zunächst auf den beiliegenden Antrag
der Nachbarschaftshilfe Pullenreuth, Frau Theresia Pirner, vom 03.09.2014 verwiesen.
In diesem wird zum ersten auf das leidige
Thema mit den, wild und planungslos in die Landschaft gestellten Wassertrog (Brunnen) am Radlertreff eingegangen. Frau Pirner
geht hier schwer mit dem Gemeinderat ins Gericht. In diesem Zusammenhang hat
die NbH mit Kreisfachberater Hr. Schlöger
und Ex Bgm. Pirner eine
Skizze, wie dieser Trog besser platziert werden könnte, erarbeitet. Bgm. Kraus wurde von der NbH hier
nicht hinzugezogen bzw. informiert!
Frau Pirner
argumentiert darin, dass sie und die NbH diesen Platz
sowie den „Brunnen“ brauche um etwaige Aktivitäten anbieten zu können damit
sich im Ortskern wieder was bewege.
Zum zweiten beantragt Frau Pirner, die Nutzung des Dachgeschosses im Radlertreff. Dieses soll für Büchereinlagerung,
Vorlesenachmittage für Kinder/Erwachsene, Spiele-Nachmittage, als Treffpunkt
für Eltern und Kinder oder für Teambesprechungen genutzt werden.
Bürgermeister Kraus hat daraufhin bereits ein
Gespräch mit Frau Pirner geführt und darauf
verwiesen, dass der Gemeinderat noch nichts Abschließendes im Zusammenhang mit
dem Wassertrog beschlossen habe. Nach einer Ortsbesichtigung des BUA am 16.
Juli wurde einstimmig beschlossen, das dieser Brunnen durch den
Landschaftsarchitekten Albrecht Strohn begutachtet
werden soll. Es sollen hierbei auch die Belange und Standpunkte der NbH nicht ganz außer Acht gelassen werden.
Die Beschwerden über diesen planlos in den
neu gestalteten Platz gestellten Trog kommen im übrigen einzig aus der Pullenreuther Bevölkerung. Niemand kümmere sich um die
Sauberkeit dessen (auch nicht die Nachbarschaftshilfe), das Wasser stinke, die
Auflager sind unüberlegt und unanschaulich platziert. Es mache den Eindruck,
dass es der Handvoll Beteiligten (um Ex Bgm. Pirner) welche für diese unglückliche und unanschauliche
Platzierung Verantwortlich sind, nur darum ginge recht zu behalten.
Für die Nutzung des Dachgeschosses im Radlertreff müssten von Seiten der Gemeinde Pullenreuth umfangreiche Sicherungs- und Umbaumaßnahmen am
Treppenhaus getätigt werden (Haftungspflicht der Gemeinde). Dies ist mit einem
nicht unerheblichen Kostenaufwand verbunden. Aus diesen Gründen sowohl
Versicherungs- und Kostentechnisch scheint eine Verwirklichung dieses Wunsches
zurzeit eher nicht realisierbar. Alternativ, wurde der NbH
vom Bgm. z. B. das Dorfhaus
in Lochau zur Nutzung angeboten.
Dieser Antrag sollte nun ein weiteres Mal im
Gemeinderat beraten werden.
Beschluss: 10:0 Die
GR Siegfried Sirtl, Alexander Hecht und Franz Josef fehlen
entschuldigt.
Auf
Vorschlag von GRtin Frau Hawranek Gabi wird dieser
TOP nochmals vertagt. Bis dahin soll das Dachgeschoss des Radlertreffs
im BUA zusammen mit Frau Pirner besichtigt und
Einzelheiten, Gefahren, Schwierigkeiten und Auflagen erörtert werden.
3. Neuerlass der Satzung für die öffentliche
Entwässerungsanlage der Gemeinde
Pullenreuth (Entwässerungssatzung - EWS-)
Sachverhalt:
Die Entwässerungssatzung wurde durch Frau Dr.
Thiemet vom Bayerischen Gemeindetag überarbeitet und
den Gemeinden als Mustersatzung zur Verfügung gestellt. Die EWS der Gemeinde Pullenreuth wurde von der Verwaltung mit der Mustersatzung
verglichen und in verschiedenen, einzelnen Passagen überarbeitet.
Es wäre hier zu umfangreich um dies im
Einzelnen aufzugliedern. Die EWS ist aber jederzeit in der Verwaltung oder auf
der Homepage der Gemeinde einzusehen.
Beschluss: 10:0 Die GR Siegfried Sirtl, Alexander Hecht und
Franz Josef fehlen
entschuldigt.
Der der Sitzungsvorlage
beigefügte Satzungsentwurf der Satzung für die öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth (Entwässerungssatzung –EWS-) ist Bestandteil
des Beschlusses und wird anerkannt. Die Satzung tritt einen Tag nach
Bekanntmachung in Kraft.
4. Informationen
Keine weiteren, besonders nennenswerten
Informationen.
5. Anfragen
Es wurden keine nennenswerten weiteren
Anfragen gestellt.
Anwesende:
VG-Neusorg: Herr Conny König(Schriftführer)
Presse: Herr Völkl Karl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“
und den
„Neuen Tag)
Zuhörer: Herr Bayerl
Martin, Pullenreuth
II. Nichtöffentliche GR-Sitzung: Beginn: im Anschluss an die öffentliche
GR-Sitzung
In diesem Zusammenhang
möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern) verweisen:
„ Die in
nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu geben,
sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 3 wurde
durch den Gemeinderat für keinen der TOP die
Geheimhaltung aufgehoben.
Allen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern möchten wir auf diesem Wege ein Erfolgreiches vor allen aber ein
Gesundes
neues Jahr 2015 wünschen.
Herzlichen Dank sagen wir
Ihnen auch für das in uns gesetzte Vertrauen während des gesamten vergangenen
Jahres.
Vielen Dank an den
Gemeinderat samt unseren neuen Bürgermeister Hubert Kraus für die nun, neu
entstandene
kollegiale, offene und
ehrliche Zusammenarbeit
auf einer Augenhöhe zum
Nutzen unserer Gemeinde!
Bitte wenden sie sich
weiterhin so Vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen soweit es in unserer Macht
steht jederzeit gerne
und selbstverständlich
weiter.
Wenn Ihnen unsere Homepage,
die Art und Weise wie wir Sie hier Informieren gefällt und entspricht, dann
empfehlen Sie
diese doch in Ihrem
Bekanntenkreis weiter.
Für Anregungen von Ihrer
Seite aus haben wir ebenfalls
stets ein offenes Ohr.
Vielen herzlichen Dank!