Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Mittwoch, den 17. Dezember 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

I. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                          Beginn: 19.00 Uhr

 

 

Zu dieser GR-Sitzung war der Gemeinderat Siegfried Sirtl aus gesundheitlichen, und  die Gemeinderäte Alexander Hecht und Josef Franz aus beruflichen Gründen entschuldigt.

 

      

1. Wasserversorgung Pullenreuth (Quellnutzung);

    Hier: Neuvertragsregelung mit den Bayerischen Staatsforsten

 

    Sachverhalt:

 

    Die Wasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Daher ist die

    Neufassung der Verträge mit den Bayerischen Staatsforsten unabweisbar.

 

Die neu zu fassenden Verträge als auch die darin enthaltenen Ausgleichszahlungen/Entschädigungen entsprechen den Musterverträgen, wie sie zwischen dem Bayerischen Gemeindetag und den Bayerischen Staatsforsten ausgehandelt wurden.

 

Die Wasserversorgungsanlagen (Quellen und Ableitung) der Gemeinde Pullenreuth befinden sich alle auf Grundstücken der Bayerischen Staatsforsten.

Die bisherigen Verträge stammen aus dem Jahr 1980/1981 bzw. aus dem Jahr 2004/2005. Die Quellen (insbesondere die Schwarzloh- und die Nasslohquelle) wurden im Quellbereich abgeholzt und, oder grundlegend saniert (Schwarzlohquelle).

Eine Neuvertragsregelung wurde deshalb für die Nassloh-, Fuchsloh- und auch für die Schindelschlagquelle nötig. In den Neuverträgen ist auch ein offizielles Wegebenutzungsrecht für die Staatsforstwege enthalten.

 

Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wie sich die jetzigen Neuregelungen gegenüber der bis jetzt bestehenden Altverträge auf die Gemeinde Pullenreuth auswirkt.

 

Nasslohquelle:

 

Für diese Quelle musste an die Bayerische Sataatsforsten bisher einmalig 2.647,88 € bezahlt werden. Da nun im Zuge der Sanierung der Quellbereich abgeholzt werden musste, muss diese Holzfreistellung den Bayerischen Staatsforsten einmalig mit einer Summe von 5.425,- € entschädigt werden.

Weitere laufende Kosten fallen für die Nasslohquelle nicht an.

 

 

    Fuchslohquelle:

 

    Für diese Quelle musste bisher jährlich ein Entgelt von 100,- € an die Bayerische

    Staatsforsten bezahlt werden.  Für die im Jahr 2010 erfolgte Holzfreistellung des  

    Quellbereichs muss nun einmalig die Summe von 4.278 € an die Bayerische  

    Staatsforsten bezahlt werden.

 

    Des Weiteren muss für diese Quelle künftig ein Jahresentgelt von 319,40 €

    (0,20 €/m² x 1597 m²) bezahlt werden.

 

    Rückwirkend für die Jahre 2010 – 2014 wird hierfür insgesamt 1597 €, abzgl. bereits

    entrichteter Zahlungen von 5 x 100 €/jährlich fällig.

    Dies entspricht für die Jahre 2010 – 2014 somit zusätzlich, einmalig 1.097,- €

 

 

    Schwarzlohquelle:

 

    Für diese Quelle wurde seinerzeit eine einmalige Ablösesumme bezahlt. Es war 

    keine weitere Zahlung notwendig.

 

    Diese Quelle musste ebenso wie die Fuchslohquelle im Jahr 2010 im Quellbereich

    Holzfrei gestellt werden. Die dafür errechnete Entschädigung ist im o. g. Betrag von

    4.278.- € (Erklärung Fuchslohquelle) bereits enthalten.

 

    Des Weiteren muss für diese Quelle künftig ein Jahresentgelt von 636,20 €

    (0,20 €/m² x 3181m²) bezahlt werden.

 

    Rückwirkend für die Jahre 2010 – 2014 wird hierfür nun zusätzlich, einmalig

    3.181,- € fällig.

 

 

    Schindelschlagquelle:

 

    Für diese Quelle wurde bisher ein einmalig der Betrag von 83,60 € bezahlt.

    Jährlich wurde ein Entgelt von 617,07 € bezahlt.

 

    Künftig muss nun ein Jahresentgelt von 649,80 €

    (0,07 €/m² x 3580 m²) + (0,20 €/m² x 1996m²) bezahlt werden.

   

 

Der neu zu entrichtenden jährliche Entschädigungssatz von insg. 1.605,40 €

(für alle o.G. Quellen insgesamt) wird im Haushalt 2015 berücksichtigt. Die Einmalzahlungen von zusammen 9.703,- € (für alle o.G. Quellen insgesamt) können über vorhandene Haushaltsreste in Zusammenhang mit den Quellsanierungen gedeckt werden.

 

 

Zusammenfassende Beurteilung der Verwaltung:

 

Die Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsforsten, insbesondere die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Revierleiter verläuft bisher sehr kooperativ. Bei der Sanierung der Schwarzlohquelle wurden von Seiten des Bayerischen Staatsforstes alle Wünsche und Anträge anstandslos erfüllt. Im Hinblick dessen, dass die restlichen Quellen (insbesondere die Hochwaldquellen I – V) im Ganzen  saniert werden müssen, sollte der Gemeinderat Pullenreuth den Neuvertragsregelungen zustimmen, damit auch weiterhin eine kooperative Zusammenarbeit mit den Bayerischen Staatsforsten gewährleistet ist.

 

    Die Verträge betreffend die Hochwaldquellen müssen nach deren Fertigstellung

    ebenfalls neu gefasst werden gefasst.

 

    Beschluss:  10:0    Die GR Siegfried Sirtl, Alexander Hecht und Franz Josef fehlen

                                    entschuldigt.

 

Der Gemeinderat Pullenreuth stimmt den Verträgen (gem. Anlage I – III der vorliegenden Sitzungsvorlage) vollinhaltlich zu. Der amtierende Bürgermeister wird ermächtigt mit den Bayerischen Staatsforsten die Neuverträge abzuschließen.

 

 

2. Eingabe der Nachbarschaftshilfe Pullenreuth vom 03.09.2014

    Hier: Nutzung des Dachgeschosses im Radlertreff.

 

    Sachverhalt:

 

Es wurde hier zunächst auf den beiliegenden Antrag der Nachbarschaftshilfe Pullenreuth, Frau Theresia Pirner, vom 03.09.2014 verwiesen.

 

In diesem wird zum ersten auf das leidige Thema mit den, wild und planungslos in die Landschaft  gestellten Wassertrog (Brunnen) am Radlertreff eingegangen. Frau Pirner geht hier schwer mit dem Gemeinderat ins Gericht. In diesem Zusammenhang hat die NbH mit Kreisfachberater Hr. Schlöger und Ex Bgm. Pirner eine Skizze, wie dieser Trog besser platziert werden könnte, erarbeitet. Bgm. Kraus wurde von der NbH hier nicht hinzugezogen bzw. informiert!

Frau Pirner argumentiert darin, dass sie und die NbH diesen Platz sowie den „Brunnen“ brauche um etwaige Aktivitäten anbieten zu können damit sich im Ortskern wieder was bewege.

 

Zum zweiten beantragt Frau Pirner, die Nutzung des Dachgeschosses im Radlertreff. Dieses soll für Büchereinlagerung, Vorlesenachmittage für Kinder/Erwachsene, Spiele-Nachmittage, als Treffpunkt für Eltern und Kinder oder für Teambesprechungen genutzt werden.

 

Bürgermeister Kraus hat daraufhin bereits ein Gespräch mit Frau Pirner geführt und darauf verwiesen, dass der Gemeinderat noch nichts Abschließendes im Zusammenhang mit dem Wassertrog beschlossen habe. Nach einer Ortsbesichtigung des BUA am 16. Juli wurde einstimmig beschlossen, das dieser Brunnen durch den Landschaftsarchitekten Albrecht Strohn begutachtet werden soll. Es sollen hierbei auch die Belange und Standpunkte der NbH nicht ganz außer Acht gelassen werden.

 

Die Beschwerden über diesen planlos in den neu gestalteten Platz gestellten Trog kommen im übrigen einzig aus der Pullenreuther Bevölkerung. Niemand kümmere sich um die Sauberkeit dessen (auch nicht die Nachbarschaftshilfe), das Wasser stinke, die Auflager sind unüberlegt und unanschaulich platziert. Es mache den Eindruck, dass es der Handvoll Beteiligten (um Ex Bgm. Pirner) welche für diese unglückliche und unanschauliche Platzierung Verantwortlich sind, nur darum ginge recht zu behalten.

 

Für die Nutzung des Dachgeschosses im Radlertreff müssten von Seiten der Gemeinde Pullenreuth umfangreiche Sicherungs- und Umbaumaßnahmen am Treppenhaus getätigt werden (Haftungspflicht der Gemeinde). Dies ist mit einem nicht unerheblichen Kostenaufwand verbunden. Aus diesen Gründen sowohl Versicherungs- und Kostentechnisch scheint eine Verwirklichung dieses Wunsches zurzeit eher nicht realisierbar. Alternativ, wurde der NbH vom Bgm. z. B. das Dorfhaus in Lochau zur Nutzung angeboten.

 

Dieser Antrag sollte nun ein weiteres Mal im Gemeinderat beraten werden.

 

    Beschluss:  10:0    Die GR Siegfried Sirtl, Alexander Hecht und Franz Josef fehlen

                                    entschuldigt.                                  

 

Auf Vorschlag von GRtin Frau Hawranek Gabi wird dieser TOP nochmals vertagt. Bis dahin soll das Dachgeschoss des Radlertreffs im BUA zusammen mit Frau Pirner besichtigt und Einzelheiten, Gefahren, Schwierigkeiten und Auflagen erörtert werden.

 

 

3. Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde

    Pullenreuth (Entwässerungssatzung - EWS-)

 

    Sachverhalt:

 

Die Entwässerungssatzung wurde durch Frau Dr. Thiemet vom Bayerischen Gemeindetag überarbeitet und den Gemeinden als Mustersatzung zur Verfügung gestellt. Die EWS der Gemeinde Pullenreuth wurde von der Verwaltung mit der Mustersatzung verglichen und in verschiedenen, einzelnen Passagen überarbeitet.

 

Es wäre hier zu umfangreich um dies im Einzelnen aufzugliedern. Die EWS ist aber jederzeit in der Verwaltung oder auf der Homepage der Gemeinde einzusehen.

 

 

    Beschluss:  10:0    Die GR Siegfried Sirtl, Alexander Hecht und Franz Josef fehlen

                                    entschuldigt.

 

Der  der Sitzungsvorlage beigefügte Satzungsentwurf der Satzung für die öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Pullenreuth (Entwässerungssatzung –EWS-) ist Bestandteil des Beschlusses und wird anerkannt. Die Satzung tritt einen Tag nach Bekanntmachung in Kraft.

                                 

 

4. Informationen

 

     Keine weiteren, besonders nennenswerten Informationen.

 

         

5. Anfragen

    

    Es wurden keine nennenswerten weiteren Anfragen gestellt.

 

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Herr Conny König(Schriftführer)

                                       

    Presse:                       Herr Völkl Karl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“

                                        und den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Bayerl Martin, Pullenreuth

                                       

 

 

II. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                           Beginn: im Anschluss an die öffentliche

                                                                                GR-Sitzung

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 3 wurde durch den Gemeinderat für keinen der TOP die

    Geheimhaltung aufgehoben.

 

 

 

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern möchten wir auf diesem Wege ein Erfolgreiches vor allen aber ein Gesundes

neues Jahr 2015 wünschen.

 

Herzlichen Dank sagen wir Ihnen auch für das in uns gesetzte Vertrauen während des gesamten vergangenen Jahres.

 

Vielen Dank an den Gemeinderat samt unseren neuen Bürgermeister Hubert Kraus für die nun, neu entstandene

kollegiale, offene und ehrliche Zusammenarbeit

auf einer Augenhöhe zum Nutzen unserer Gemeinde!

 

Bitte wenden sie sich weiterhin so Vertrauensvoll an uns. Wir helfen Ihnen soweit es in unserer Macht steht jederzeit gerne

und selbstverständlich weiter.

 

Wenn Ihnen unsere Homepage, die Art und Weise wie wir Sie hier Informieren gefällt und entspricht, dann empfehlen Sie

diese doch in Ihrem Bekanntenkreis weiter.

Für Anregungen von Ihrer Seite aus haben wir ebenfalls

stets ein offenes Ohr.

 

Vielen herzlichen Dank!